Einschreiten für Menschlichkeit
Gewalt und rassistische Übergriffe können tagtäglich in der Schule, am Arbeitsplatz, auf der Straße, in der Bahn, in der Kneipe usw. stattfinden. Viele Menschen reagieren verunsichert und schauen oder hören einfach weg. Sie merken kaum, dass sie damit selbst ein Klima von Gewalt fördern und verstärken. Im Umgang mit Gewalt und Rassismus liegen heute viele Erfahrungen vor, die zeigen, wie Gewalttäter/innen und Rassist/innen in die Schranken verwiesen werden können. Sie zeigen auch, was jeder tun kann, damit Gewalt und Rassismus erst gar nicht entstehen. Es ist immer richtig, den Notruf der Polizei (Tel. 110) zu verständigen und Straftaten bei der örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Es gibt keine richtigen Rezepte, Tipps oder Verhaltensregeln. Richten Sie sich nach Ihren persönlichen Fähigkeiten und spielen Sie nicht den Helden. Jede Situation ist anders und abhängig vom Täter, vom Opfer, anderen Beteiligten und natürlich von der Örtlichkeit. Verwenden Sie keine Abwehrwaffen oder -geräte, wie z.B. Messer. Alle bisherigen Erfahrungen deuten daraufhin, dass die damit von Ihnen ausgehenden Signale die Wut und die Gewalt der Angreifer/innen verstärken oder sogar scheinbar legitimieren. Außerdem werden Sie nie sicher sein können, dass sich Ihre Waffe nicht plötzlich gegen Sie selber richtet. Als Alternative gibt es Signalgeräte wie z.B. Trillerpfeifen oder kleine Alarmgeräte: Damit können Sie Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit herstellen und Täter/innen für eine erste Schrecksekunde stoppen. Gewalttäter/innen schrecken oft von ihrem Vorhaben zurück, wenn sie Angst haben müssen, wiedererkannt zu werden.
Weitere Informationen zum Zeugen- und Opferverhalten erhalten Sie unter: www.aktion-tu-was.de
Sind Sie selbst Opfer rechtsextremistischer Übergriffe geworden?
Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2001 Mittel zur Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe zur Verfügung gestellt. Diese freiwillig übernommene Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürger mit den Betroffenen zu verstehen. Zugleich soll mit ihr ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Übergriffe gesetzt werden. Im Einzelfall ist aus humanitären Gründen rasch Hilfe zu leisten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.generalbundesanwalt.de/strafe/entschaedigungsantrag.pdf
http://www.generalbundesanwalt.de/strafe/merkblatt.pdf




