Praktische Hinweise
Hier sind Ihre Interessen als Opfer in guten Händen.
In vielen Fällen ist es angebracht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht. Bitte beachten Sie, dass in der Regel bereits das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig ist. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. In finanziellen Notlagen haben Sie nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf eine kostenlose anwaltschaftliche Beratung (Auskunft erteilt ihr zuständiges Amtsgericht), unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch der WEISSE RING die finanziellen Aufwendungen.
Ihr Anwalt hat das Recht, bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft anwesend zu sein. Ebenso darf eine Vertrauensperson zugegen sein, wenn dadurch der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird.
Die Betreuung der Opfer gehört zu den Aufgaben der polizeilichen Prävention bzw. jedes Polizeibeamten (Opferschutz). In einigen Bundesländern stehen Ihnen bei der Polizei so genannte Opferschutzbeauftragte zur Seite. Informationen über die Aufgaben und Möglichkeiten dieser polizeilichen Ratgeber erhalten Sie über die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen .
So lassen Sie Ihre Verletzungen dokumentieren
Sind Sie durch einen Raubüberfall verletzt worden, dann sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.
So sichern Sie sich Ihren Schadensersatz / Ihr Schmerzensgeld
Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, dem Opfer den verursachten Schaden zu ersetzen. Dazu gehören unter anderem Vermögensschäden, Schmerzensgeld, entgangener Lohn, Haushalts-, Heil- und Krankenhauskosten oder Schäden durch verminderte Erwerbsfähigkeit. Zur Durchsetzung der Ansprüche muss in der Regel eine Zivilklage geführt werden, die grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko erfolgt. Nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht auch bereits im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden.
Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Versorgung erhalten (z.B. Heil - und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Beschädigtenrente). Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das für den Wohnort der/des Geschädigten zuständigen Versorgungsamt zu stellen.
So können Sie sich als Opferzeuge unterstützen lassen
In einem Ermittlungsverfahren sind Sie als Opfer einer Straftat immer zugleich auch Zeuge: nämlich so genannter "Opferzeuge".
Zur Betreuung von Opferzeugen sind weit reichende Möglichkeiten geschaffen worden, wie zum Beispiel die Zeugenbegleitung durch Rechtsreferendare oder ehrenamtliche Helfer bei der Verhandlung. Um besonders schutzbedürftigen Zeugen eine erneute, psychisch stark belastende Konfrontation mit dem Täter zu ersparen, kann die Vernehmung auf Video aufgezeichnet und später vor Gericht abgespielt werden. Ebenso ist der Ausschluss der Öffentlichkeit unter Umständen möglich.
Auch Kinder sind Zeugen, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder entsprechende Beobachtungen gemacht haben. Eine Altersgrenze sieht das Gesetz nicht vor: Vielmehr kommt es darauf an, wie verständig das Kind bereits ist. In der Hauptverhandlung werden Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren allerdings nur vom Richter befragt.
Die Videoaufzeichnung einer ersten richterlichen Vernehmung soll es Opferzeugen unter 16 Jahren ersparen, sich einer zusätzlich belastenden Zeugenaussage im weiteren Verfahren auszusetzen.
Wenn Ihr Kind Opfer einer Raubstraftat geworden oder es in einem Prozess als Zeuge geladen ist, sollten Sie sich rechtzeitig nach einer geeigneten Beratungseinrichtung erkundigen. Nähere Informationen über Einrichtungen dieser Art in Ihrer Region erhalten Sie im Kapitel Opferhilfe und Zeugenbetreuung.
Sollten Sie als Zeuge bedroht worden sein, informieren Sie – unabhängig von einer etwaigen Kontaktaufnahme mit der Zeugenbetreuung - unbedingt Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht, damit entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
So bewältigen Sie Ihre Opfersituation
Die Verantwortung für die Tat trägt der Täter!
Die Erfahrung, Opfer von Kriminalität geworden zu sein, ist für den einen zutiefst erschütternd, der andere wird leichter damit fertig. Die persönlichen Strategien, mit denen Menschen diese Erfahrungen verarbeiten, sind sehr unterschiedlich. Es gibt dafür keine Patentrezepte.
Scheuen Sie sich nicht, sich gegebenenfalls an Fachleute zu wenden. Diese können Ihnen professionelle Hilfe bei der Bewältigung des Erlebten bieten.
Ein erster Schritt kann ein Anruf bei einer Hilfsorganisation, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern oder einer anderen Hilfeeinrichtung in Ihrer Stadt sein
Eine Untersuchung über Opferängste bzw. Opferzustände hat ergeben, dass sich bei einem Großteil der Opfer von Raub und Körperverletzungen u. a. die Symptome Ärger, Schlafstörungen, Unruhe bzw. Unsicherheit, Hilflosigkeit und Gefühle der Schwäche zeigen.
Wenn Sie Opfer eines Raubes geworden sind:
- Sprechen Sie mit Angehörigen oder Freunden über das Erlebte.
- Suchen Sie im Bedarfsfall professionelle psychologische Unterstützung.
- Versuchen Sie, in der Zeit nach dem Überfall (Stunden/Tage) nicht allein zu sein.
- Nutzen Sie die regionalen Netzwerke mit professionellen Einrichtungen der Opferhilfe.
- Besuchen Sie einen Selbstbehauptungs- bzw. Selbstverteidigungskurs. Kurse dieser Art werden inzwischen in nahezu jeder Stadt – oft auch mit Unterstützung der Polizei – angeboten. Es gibt zudem spezielle Angebote für Seniorinnen und Senioren.
Die opferorientierte Prävention richtet sich an die gesamte Bevölkerung, da letztlich jeder Opfer eines Raubes auf öffentlichen Wegen Straßen und Plätzen werden kann.
Sie als Bürger können sich nicht in jedem Fall schützen. Sie können jedoch Ihr eigenes Risiko vermindern, indem Sie die Ratschläge der Polizei befolgen.
So lassen Sie Ihre EC- oder Kredit-Geldkarte sperren.
Eine entwendete Geldkarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen.
Veranlassen können Sie dies zu jeder Tages- und Nachtzeit unter folgenden zentralen Rufnummern:
- ZENTRALER SPERRNOTRUF: Telefon 116 116 (kostenfrei)
- EC-Karten: Telefon 01805 021021 *
-
MasterCard (nur Deutschland): 0800 - 819 1040;
international (R-Gespräch): +1 - 636 7227 111 -
VISA Card (nur Deutschland): 0800 - 811 8440;
international (R-Gespräch): + 1 410 581 9994 - American Express: Telefon: 069 97971000 **
- Diners Club: Telefon: 069 66166123 ** oder 01805 336696 *
* Die Kosten betragen 14 Cent / Minute aus dem
dt. Festnetz. Telefonate aus dem Mobilfunknetz können anbieterbedingt
abweichen! Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
**
Das Gespräch wird zu den Konditionen Ihres gewöhnlichen Ortstarifs
abgerechnet. Telefonate aus dem Mobilfunknetz können anbieterbedingt
abweichen! Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
Kundenservice vom Ausland aus: +49 und dann die jeweilige Nummer ohne die "0" der Vorwahl.
Zur Sperrung von Euroscheck- bzw. Bankkontenkarten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhanden gekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut.
Handy weg? Handeln Sie rasch.
Lassen Sie Ihren Anschluss möglichst umgehend sperren – vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline des Anbieters, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.
Sperrnummern:
- T-D1: Telefon 01803 302202 *
- D2 Vodafone: Telefon 0800 1721212 ***
- E-Plus: Telefon 0177 1000 **
- O2: Telefon 01805 624357 ****
- ZENTRALER SPERRNOTRUF: Telefon 116 116 (kostenfrei)
* 9 Cent / Minute (inkl. Ust.) aus dem Festnetz
der Deutschen Telekom, abweichende Preise für Anrufe aus dem
Mobilfunknetz möglich. Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen
zusätzliche Kosten an!
** Bei Anruf aus demselben
Handynetz: kostenfrei. Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen Kosten an!
***
Gebührenfrei aus allen Netzen. Bei Gesprächen aus dem Ausland
fallen Kosten an!
**** Die Kosten betragen 14 Cent / Minute aus
dem dt. Festnetz. Telefonate aus dem Mobilfunknetz können
anbieterbedingt abweichen! Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen
zusätzliche Kosten an!
Kundenservice vom Ausland aus: +49 und dann die jeweilige Nummer ohne die "0" der Vorwahl.
Sind Sie sich sicher, bestohlen worden zu sein? Dann sollten Sie umgehend Anzeige erstatten. Für die Fahndung nach Ihrem Gerät benötigt die Polizei die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer) Ihres Mobiltelefons. Diese Nummer können Sie durch Eingabe der Tastenkombination *#06# feststellen. Notieren Sie die Nummer in Ihren Unterlagen.




