Gezeichnet: B. Trug
Im Jahr 2008 wurden 66.842 Fälle des Betrugs mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel bekannt. Dies bedeutet ein Rückgang zum Vorjahr um 5.349 Fälle (-7,4 %).
Im Bereich des Betrugs mit Debitkarten konnte ein Rückgang von 54.375 (2007) auf 45.509 Fälle im Jahr 2008 festgestellt werden.
Betrugsfälle im Bereich rechtswidrig erlangter Debitkarten ohne PIN gingen von 28.936 Fällen auf 21.820 Fälle zurück. Ursächlich für diese Abnahme könnten - analog zu den Vorjahren 2006 und 2007 - die vermehrte Kontrolltätigkeit des Handels (Verlangen des Ausweises), das System KUNO (Kassierer der am System beteiligten Geschäfte werden in Kenntnis gesetzt, wenn eine Karte als gesperrt gemeldet ist), die zentrale Sperrdatei für das elektronische Lastschriftverfahren beim EuroHandelsinstitut und die Umstellung auf das sicherere PIN-Verfahren, das dringend empfohlen worden ist, sein.
Zugenommen hat jedoch der Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten auf 10.124 Fälle (+105,0 Prozent). Der starke Anstieg dürfte auch auf Serientaten mit Gebrauch sogenannter "Dublettenkarten" (codierte Kartenrohlinge mit entwendeten Zahlungskartendaten) durch mehrere Tätergruppen an Geldausgabeautomaten zurückzuführen sein.
Der Betrug mit Kreditkarten reduzierte sich um 14,3 % auf 7.940 Fälle, im Jahr zuvor waren es noch 9.271 Fälle.
In fast allen Deliktsbereichen des Betruges mit unbaren Zahlungsmitteln kann man von einer sog. "importierten Kriminalität" sprechen. Dabei treten insbesondere osteuropäische, asiatische und schwarzafrikanische Tätergruppen in Erscheinung.




